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WIDERRUFSRECHT

Definition Verbraucher:
Verbraucher (Privatkunde) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Ist der Kunde Unternehmer gem. §1 UGB, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen. In diese Definition fallen auch Personen die im Auftrag für Vereine, Institutionen, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen handeln.
Rücktrittsrecht für Verbraucher aus Österreich
Die Rücktrittsfrist für einen Verbraucher gem. KSchG vom Vertragsschluss im Fernabsatz beträgt 2 Wochen. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail, Fax oder Brief an unser Unternehmen innerhalb der Rücktrittsfrist an die untenstehende Adresse erfolgen:
www.zupa.at Zupa Immobilienmanagement e.U., Anton-Langer-Gasse 62/ 5, 1130 Wien
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

• Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
• Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
• Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
• Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
• Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen

Tritt der Verbraucher nach Erhalt der Ware vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug, der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Die Übernahme der Leistungen durch den Verbraucher ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Rücksendungen werden nur Frei angenommen

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