Häufig gestellte Fragen
FAQ
Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen und beantwortet.
Allgemeines
Sollten Sie einen Wasserschaden haben, melden Sie uns dies umgehend. Sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer sind zum Schutz des Gebäudes und der Bewohner dazu verpflichtet, solche Schäden umgehend anzuzeigen bzw. wenn notwendig auch erste Schritte selbst zu setzen (z.B.: Absperrhahn der betroffenen Leitung sperren, etc.). Außerhalb unserer Bürozeiten sind die Schäden an unsere Notfallhotline zu melden. Wir benötigen jedenfalls folgende Informationen: Liegenschaftsadresse/ Topnummer, Name, Kontaktdaten (ggf. der Bewohner/Mieter), Ort/ Raum des Schadenseintrittes, Daten der Bewohner der darüberliegenden Wohnung. Wir senden Ihre Meldung umgehend an die passende Fachfirma, welche sich zeitnahe mit Ihnen in Verbindung setzt, um die Ursache zu beheben. Die weitere Schadenabwicklung und Versicherungsmeldung erfolgt danach durch die Verwaltung.
Sollte der Fall eintreten, dass so starke Wassereintritte stattfinden, dass keine Zeit für eine Meldung an die Verwaltung bleibt oder dies (z.B.: wegen technischer Gebrechen o.ä.) nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Notfallnummer der Feuerwehr (122).
Wohnungseigentum
Generell werden Hausversammlungen gem. § 25 Abs. 1 WEG 2002 alle 2 Jahre abgehalten, außer es wurde im Rahmen des Verwaltungsvertrages ein anderes Intervall vereinbart.