Richtwert
Der Mietzins nach dem Richtwert gibt die Begrenzung des Hauptmietzinses in Österreich an. Nach § 1 des Richtwertgesetzes (RichtWG) legt der Richtwert den Betrag für eine Normwohnung mit einer Nutzfläche zwischen 30 und 130 m² nach § 2 RichtWG fest. Der aktuelle Richtwert für den Mietzins wird alle zwei Jahre vom Justizministerium verlautbart und tritt mit dem 01. April in Kraft. Anhand des Richtwerts wird der zulässige Hauptmietzins nach § 16 Abs. 2 MRG berechnet.
Alle zwei Jahre, am 01. April, wird der Richtwertmietzins somit an die Inflation angepasst. Die letzte Anpassung fand im Jahr 2019 statt und kam es aufgrund der Corona-Epidemie und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Erschwernisse im Jahr 2021 zu keiner Mietpreisindex-Erhöhung.
Nun, mit dem 01. APril 2022, wurden der Richtwert und die Kategoriebeträge erhöht. Die neuen Werte gelten für Neuvermietungen ab dem 01. April 2022 und für laufende Mietverträge ab dem 01. Mai 2022, sofern die Information der Erhöhung rechtzeitig vorab (14 Tage vor Fälligkeit des Mietzinses) an den Mieter zugestellt wurde, ansonsten diese erst ab dem darauffolgenden Monat gültig wird.
Der Mietrichtwert ist für alle Mieter wichtig, die einen Richtwertmietzins bezahlen: Dies betrifft somit hunderttausende Haushalte in Österreich, die meisten davon in Wien.
Die diesjährige Mietpreiserhöhung für Wohnungen, die unter die Vollanwendung des MRG fallen, beträgt 5,85% und ergibt somit folgende neue Werte:
Bundesland | seit 01. April 2019 | ab 01. April 2022 |
WIEN | 5,81 Euro | 6,15 Euro |
BURGENLAND | 5,30 Euro | 5,61 Euro |
NIEDERÖSTERREICH | 5,96 Euro | 6,31 Euro |
STEIERMARK | 8,02 Euro | 8,49 Euro |
OBERÖSTERREICH | 6,29 Euro | 6,66 Euro |
KÄRNTEN | 6,80 Euro | 7,20 Euro |
SALZBURG | 8,03 Euro | 8,50 Euro |
TIROL | 7,09 Euro | 7,50 Euro |
VORARLBERG | 8,92 Euro | 9,44 Euro |
Gemäß dem ursprünglichen Zweijahresrhythmus findet die nächste Erhöhung oraussichtlich bereits am 1. April 2023 statt und danach wieder alle zwei Jahre.
Kategoriebeträge
Als den gesetzlichen Vorgänger des Richtwertzinses gibt es den Kategoriemietzins. Dieser findet bei Mietverträgen, die vor dem 1. März 1994 geschlossen wurden, immer noch Anwendung.
Der Gesetzgeber hat vier Ausstattungskategorien festgelegt, auf die der Wert zurückgeführt wird.: In welche Kategorie eine Wohnung fällt, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Kategorie A:
brauchbarer Zustand, mindestens 30 Quadratmeter, zeitgemäße Badegelegenheit, WC, Küche oder Kochnische, WC, Vorraum und mindestens ein Zimmer, zudem muss eine Wärmeversorgungsanlage, eine Etagenheizung oder eine gleichwertige stationäre Heizung verfügen sowie über einen Warmwasseranschluss
- Kategorie B:
brauchbarer Zustand, Dusche oder Badewanne im abgegrenzten Bereich, WC, Küche oder Kochnische, Vorraum und mindestens ein Zimmer
- Kategorie C:
brauchbarer Zustand, Wasseranschluss, WC in der Wohnung
- Kategorie D-brauchbar:
Wasseranschluss oder WC in der Wohnung fehlen oder sind im unbrauchbaren Zustand.
Der Oberste Gerichtshof geht von einer Brauchbarkeit dann aus, wenn die Wohnung zur sofortigen Nutzung bereit ist, also keine groben Mängel und/oder Gesundheitsgefährdungen vorliegen.
Bei der Einordnung darf jedoch ein bisschen „herumgeschoben“ werden: beispielsweise ein Merkmal einer Kategorie kann fehlen, wenn es durch ein Merkmal einer höheren Kategorie aufgewogen wird. Bei Zweifeln an der Kategorie ist jedenfalls die Prüfung und der Ratschlag eines Rechtsanwalts zu empfehlen.
Der Kategoriemietzins ist am Verbrauchspreisindex orientiert und wird vom Gesetzgeber angepasst, sobald die Inflation über fünf Prozent steigt. Auch hier hat die jüngste Anpassung per 01. April 2022 stattgefunden und wurde der Kategoriewert um 5,56 Prozent erhöht:
Bundesland | seit 01. April 2019 | ab 01. April 2022 |
Kategorie A | 3,60 Euro | 3,80 Euro |
Kategorie B | 2,70 Euro | 2,85 Euro |
Kategorie C | 1,80 Euro | 1,90 Euro |
Kategorie D – brauchbar | 1,80 Euro | 1,90 Euro |
Kategorie D – unbrauchbar | 0,90 Euro | 0,95 Euro |
Sobald die nächste Erhöhung erfolgt, werden wir Sie in unserem News-Feed informieren.